Finanzierung + Förderung
Zahlungsmodelle
Sie haben diverse Möglichkeiten Ihr Studium zu finanzieren. Die Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation hält u. a. folgende Finanzierungsmodelle für Sie bereit:
- Semesterweise Zahlung (unser Standardmodell à 6 Raten)
- Monatsweise Zahlung (36 Raten für denjenigen, der lieber kleinere Beträge jeden Monat zahlt)
- Anzahlung und monatsweise Zahlung (für denjenigen, der eine größere Summe anzahlt und dafür niedrigere Monatsraten bezahlt)
- Einmalzahlung (für denjenigen, der insgesamt weniger zahlen möchte (Rabatt) und dafür die Studiengebühr auf einmal begleicht)
- weitere individuelle Finanzierungsmodelle sind auf Anfrage möglich.
Die Studiengänge an der MHMK werden nicht staatlich gefördert und finanzieren sich daher ausschließlich über Studiengebühren.
Standard-Zahlungsweise ist die semesterweise Zahlung. Für die übrigen Zahlungsmodelle wie monatliche Zahlung, Zahlung des gesamten Studienbetrags oder z.B. die Kombination von Anzahlung und monatsweiser Zahlung gelten jeweils unterschiedliche Konditionen. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei der
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Studienberatung der MHMK.
Auch informieren wir Sie gerne über über die verschiedenen Möglichkeiten der Ausbildungsförderung über BaföG oder die Inanspruchnahme eines Studienkredits.
Das Merkblatt Studienfinanzierung enthält Informationen dazu.
Stipendien
Das MHMK-Stipendienprogramm hat zwei Formate:
1.Exzellenzstipendium – „President’s Grant“ für Bachelor-Studiengänge
Es wird an Studierende vergeben, die eine überdurchschnittliche Begabung haben und voraussichtlich exzellente Leistungen an der Hochschule erbringen.
Das Exzellenzstipendium erhält man zunächst für ein akademisches Jahr; es kann zwischen 20% und 100% der Studiengebühr betragen. Es kann jährlich verlängert werden.
Alle Studierenden, die sich an der MHMK mit einem Notendurchschnitt von mindestens 1,5 und besser bewerben können dieses Stipendium beantragen.
Die Vergabe der Exzellenzstipendien wird von einem zentral gesteuerten Stipendien-Komitee vorgenommen. Mitglied sind der Präsident, der Vizepräsident Hochschulmanagement, zwei Professoren, ein studentischer Vertreter und ein Mitarbeiter des Studierendensekretariats. Die Leitung des Prüfungsamtes hat den Vorsitz.
Der Präsident und der Dekan der Hochschule berufen die Mitglieder des Stipendien- Komitees.
2. Talentstipendium für Bachelor- und Masterstudiengänge
Das Talentstipendium wird an Studierende vergeben, die eine überdurchschnittliche Begabung haben und die den Bedarf an finanzieller Zuwendung gegenüber der Hochschule durch Selbstauskunft nachweisen können. Letters of reference sollen beigebracht werden.
Das Talentstipendium erhält man für die gesamte Studiendauer. Die finanzielle Notwendigkeit wird jährlich überprüft und kann bei Fehlverhalten oder Minderleistungen entzogen werden. Alle Studierenden mit einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 und besser können sich für dieses Stipendium bewerben.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Studienberatung.










