Seit Veröffentlichung von ChatGPT diskutieren Hochschulen weltweit über den Umgang mit dem KI-basierten Tool in der Lehre. Während ein Großteil der Diskussionen sich mit Kontroll- und Restriktionsmöglichkeiten beschäftigt, geht die Hochschule Macromedia einen anderen Weg:
Ab sofort ist dort die Verwendung KI-gestützter Tools bei der Erstellung von Projekt- oder Abschlussarbeiten grundsätzlich erlaubt. Bedingung ist, dass die genutzten Tools und Interaktionen in einem KI-Verzeichnis dokumentiert werden.
Zu den Beweggründen für diese Regelung sagt Prof. Dr. Dr. Castulus Kolo, Präsident der privaten Hochschule:
„Künstliche Intelligenz ist schon jetzt integraler Bestandteil in vielen digital geprägten Arbeitsbereichen. Wenn wir unsere Studierenden berufsfähig entlassen wollen, müssen wir sie auf diese Realitäten vorbereiten. Dafür gehen wir neue Wege – schließlich sehen wir uns als Pioniere im Bildungswesen, nicht als Nostalgiker.“
Zentral für die Macromedia-Regelung ist die akribische Dokumentation der genutzten Tools und Eingabebefehle („Prompts“). „Das KI-Verzeichnis enthält alle genutzten Prompts und benennt die spezifischen KI-Anwendungen“, heißt es dazu im Beschluss des Prüfungsausschusses vom 10. März 2023.
Prof. Dr. Joschka Mütterlein, Dekan der Hochschule Macromedia und Professor für Digital Technologies & Coding, betont die fachliche Dimension dieser Reglung.
„KI-gestützte Tools sind die Zukunft! Wir sind überzeugt, dass sie die kreativen und analytischen Fähigkeiten der Studierenden stärken und ihre Reflexionsfähigkeit fördern. Mit unserer Regelung können wir die Chancen dieser Instrumente vermitteln – und gleichzeitig unseren hohen akademischen Standards gerecht werden. So sieht für mich innovative Lehre aus.“
Dr. Cornelia Albert, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, hat die Weiterentwicklung der Aufgabenstellungen im Blick.
„Prüfungsaufgaben müssen noch mehr auf Kompetenzorientierung abzielen. Werden KI-gestützte Tools eingesetzt, dann muss dies fair und transparent erfolgen und in der Bewertung entsprechend berücksichtigt werden. Sollten Studierende eine KI nutzen, ohne eine KI-Verzeichnis anzulegen, gilt dies als unerlaubte Quelle bzw. unerlaubte Hilfestellung. Das ist ein Täuschungsversuch und kann analog zu anderen Täuschungsversuchen zu einer Abmahnung führen.“
(IMH)