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Qualitätsmanagement der Hochschule

Qualität der Lehre (QEM)

Die Hochschule Macromedia hat das Verfahren der Systemakkreditierung erfolgreich absolviert.

Für ihr Qualitätsmanagementsystem in Lehre und Studium, dem „Quality of Education Management“ (kurz QEM) hat sie am 9.7.2019 das Siegel des Akkreditierungsrats erhalten. Damit gehört sie zum Kreis der Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die ihre Studiengänge ohne externe Agentur selbst akkreditieren können.

Das erfolgreiche Meistern der Systemakkreditierung bestätigt der Hochschule gemäß den Regeln des Akkreditierungsrats die Eignung und Wirksamkeit ihres Qualitätssicherungssystems, um das Erreichen von definierten Qualifikationszielen und Qualitätsstandards zu gewährleisten.

Ausgesprochen wurde die Systemakkreditierung von der Akkreditierungsagentur ZEvA. Es gilt das Gütesiegel des Akkreditierungsrats bis zum 30.9.2025.

Das „Quality of Education Management“ (kurz QEM) der Hochschule Macromedia umfasst die systematischen, qualitätserzeugenden, qualitätssichernden sowie qualitätsverbessernden Aktivitäten im Bereich Lehre und Studium sowie an deren Schnittstellen zur Forschung bzw. Kunstausübung. Den Orientierungsrahmen für das QEM bilden das Leitbild der Hochschule und die verhaltensorientierten Regelungen des Code of Conduct für die Macromedia GmbH insgesamt. Weitere Vereinbarungen im Orientierungsrahmen sind die Grundsätze des QEM sowie die generellen Qualitätsziele im QEM. Auf letztere schließlich beziehen sich die spezifischen Qualifikationsziele bis zur Ebene einzelner Module der Curricula. Das QEM basiert dabei auf dem systemischen Zusammenspiel der Institutionen der Hochschule in definierten Kernprozessen, die ihrerseits in Kernbereiche zusammengefasst sind. Als derartiges System umfasst es auch alle Zuständigkeitsebenen der Hochschul-Governance gemäß der Grundordnung der Hochschule Macromedia.

Das QEM ist umfassend beschrieben im QEM-Handbuch. Das QEM-Handbuch mit allen Richtlinien und maßgebenden Ordnungen steht allen Studierenden und Mitarbeitenden der Hochschule auf der Community-Seite des Hochschul-Intranets zur Verfügung.

In der Visualisierung der Prozesslandschaft der Hochschule sind die Kernprozesse des QEM eingebettet zwischen den hochschuleigenen Strategie- und Unterstützungsprozessen dargestellt.

Prozesslandschaft der Hochschule

Abbildung 1: Prozesslandschaft der Hochschule

Im QEM gibt es vier Kernbereiche mit entsprechenden Kernprozessen. Drei der Kernbereiche konstituieren kommunizierende Teilsysteme („Professurenentwicklung“, „Programmakkreditierungen“, „Durchführung der Lehre“), die jeweils auf spezifische Qualitätsaspekte fokussieren (Qualität der Lehrenden, Qualität der Curricula, Qualität der konkreten Durchführung der Lehre an den einzelnen Campus). Kernbereich 4 erfasst die Perspektive auf das QEM als Gesamtsystem („Überprüfung des QEM als System“). Die nachfolgende Abbildung 2 zeigt das QEM als entwicklungsfähiges System zur Sicherung der Qualität von Lehre und Studium über seine vier Kernbereiche und den diesen jeweils zugeordneten aber gleichwohl insgesamt interdependenten Kernprozessen.

Vier Kernbereiche des QEM mit ihren Kernprozessen

Abbildung 2: Die vier Kernbereiche des QEM mit ihren Kernprozessen

Zu den spezifischen Institutionen im QEM gehören der QEM-Ausschuss mit dem QEM-Sekretariat sowie hinsichtlich des Prüfungswesens der Prüfungsausschuss und die Programmakkreditierung betreffend die Studiengangverantwortlichen mit den Studiengangentwicklungsteams. Nachfolgend werden der QEM-Ausschuss sowie das QEM-Sekretariat beschrieben.

Der QEM-Ausschuss
Der QEM-Ausschuss hat im QEM eine übergeordnete qualitätssichernde Funktion. In allen Kernbereichen des Qualitätssystems überwacht der QEM-Ausschuss die Erreichung und Einhaltung der hochschuleigenen Qualitätsziele anhand der Evaluierungsberichte. Er überprüft alle Anträge auf Programmakkreditierung und spricht gegebenenfalls Auflagen und Empfehlungen aus, trifft Akkreditierungsentscheidungen und ist verantwortlich für die Verleihung des Siegels. Zu seinen Aufgaben gehört auch die Beratung des Präsidiums bei allen laufenden Prozessen das QEM betreffend und bei der Weiterentwicklung des QEM.

Der QEM-Ausschuss kann externe Expertise vom wissenschaftlichen Beirat sowie dem Kuratorium abrufen oder den wissenschaftlichen Beirat zur Konfliktlösung bei akademischen Fragestellungen bzw. das Kuratorium bei arbeitsmarkt- oder praxisbezogenen Fragestellungen heranziehen.

  • mindestens zwei, maximal drei internen Vertreterinnen bzw. Vertretern der Hochschullehre,
  • einer externen Vertreterin bzw. einem Vertreter der Hochschullehre,
  • mindestens einer internen Studierendenvertreterin bzw. einem internen Studierendenvertreter,
  • einer externen Studierendenvertreterin bzw. einem externen Studierendenvertreter,
  • einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der Wirtschaft und
  • einem nicht stimmberechtigten Mitglied mit fachjuristischem Sachverstand.

Das QEM-Sekretariat
Das QEM-Sekretariat unterstützt die Arbeit des QEM-Ausschusses bei seinen qualitätssichernden Aufgaben. Die Mitarbeitenden des QEM-Sekretariats sind primäre Ansprechpersonen für die Einrichtungen der Hochschule Macromedia in allen Fragen das QEM und seine Prozesse betreffend. Das QEM-Sekretariat ist eine Stabsstelle, die organisatorisch dem bzw. der VP-AGF zugeordnet ist. Fachlich wird die Stabsstelle von dem oder der Vorsitzenden des QEM-Ausschusses geführt.

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