Steuererklärung – muss das wirklich sein? Womöglich denkst du jetzt mit gewissem Unbehagen an lange graue Formulare voller unverständlicher Begriffe.
Die gute Nachricht lautet: Für dich als Student /in ist das Ausfüllen meist nicht sonderlich kompliziert. Und deine Mühe kann sich lohnen, denn unter bestimmten Voraussetzungen kannst du einen Teil deiner Studienkosten vom Staat zurückholen. Wie das geht, erklären wir dir hier.
In der Regel sind Studierende nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Doch es gibt Ausnahmen.
Wenn du neben deinem Studium arbeitest und mit deinen Einkünften den Grundfreibetrag von 9.984 Euro (Stand 2022) überschreitest, musst du eine Steuererklärung einreichen.
Gleiches gilt, wenn du mehrere Arbeitgeber /innen hast oder wenn du Mieteinnahmen bzw. Kapitaleinkünfte erzielst, die den Grundfreibetrag übersteigen.
Trifft eine dieser Bedingungen auf dich zu, fällst du in die Kategorie „Pflichtveranlagung“. Das heißt, dass auch du als Student /in fristgerecht deine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgeben musst.
Gut zu wissen: Bist du für dein Studium umgezogen, aber noch bei deinen Eltern in deinem Heimatort gemeldet, ist das dortige Finanzamt für dich zuständig.
Bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, kannst du als Student /in dies trotzdem freiwillig tun. In diesem Fall spricht man von einer „Antragsveranlagung“. Und eine solche freiwillige Steuererklärung kann durchaus sinnvoll sein. Hast du beispielsweise ein bezahltes Praktikum absolviert oder in den Semesterferien gejobbt, wurde dir Lohnsteuer abgezogen, sofern du sozialversicherungspflichtig angestellt warst. Diese Abzüge kannst du dir (anteilig) wiederholen, wenn du bei der Steuererklärung die Kosten für dein Studium geltend machst.
Anders als bei der Pflichtveranlagung bist du nicht an die üblichen Fristen gebunden und kannst deine freiwillige Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen – auch nach deinem Abschluss. Allerdings macht es einen Unterschied, ob du die Kosten für ein Erst- oder Zweitstudium von der Steuer absetzen willst.
Du hast noch kein Studium und noch keine Ausbildung abgeschlossen? Dann behandelt das Finanzamt die Kosten für dein Studium als sogenannte Sonderausgaben. Diese sind auf 6.000 Euro pro Jahr gedeckelt. Außerdem können sie nur in dem Jahr bei der Steuererklärung berücksichtigt werden, in dem sie gezahlt wurden.
Übrigens: Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 bestätigt, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Studierenden im Erst- und Zweitstudium mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damit bleiben die Kosten für das Erststudium weiterhin nur als Sonderausgaben absetzbar.
Für Studierende, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben oder die sich im Masterstudium befinden, ist das Erstellen einer Steuererklärung besonders interessant. Denn in diesem Fall werden die Kosten für das Studium nicht als Sonderausgaben angesehen, sondern als Werbungskosten. Und die kannst du sogar dann absetzen, wenn du (noch) keine eigenen Einkünfte hast.
Möglich macht dies der sogenannte Verlustvortrag. Das bedeutet, dass du die finanziellen Verluste, die dir durch das Zweitstudium entstehen, in den kommenden Jahren vortragen kannst – also wenn du nach dem Abschluss deinen ersten Job antrittst. Dann werden die vorgetragenen Werbungskosten mit deinen Steuerzahlungen verrechnet und du bekommst einen Teil zurückerstattet.
Durch die Angabe verschiedener Posten in deiner Steuererklärung kannst du als Student /in deine zu versteuernden Gesamteinkünfte verringern. So kannst du eine Steuerrückerstattung erwirken und dir Geld vom Staat zurückholen. Zu den Aufwendungen, die du als Student /in von der Steuer absetzen kannst, zählen zum Beispiel:
Wichtig: Für einige dieser Aufwendungen kannst du Pauschalsätze anwenden, für andere gibt es bestimmte Höchstgrenzen. Fährst du zum Beispiel mit dem Auto zur Hochschule, zur Bibliothek oder Praktikumsstelle, liegt die Pendlerpauschale bei 30 Cent pro Kilometer. Auch für deine Bewerbungskosten und den Verpflegungsmehraufwand während deines Praktikums kannst du bestimmte Pauschalen ansetzen.
Deine Steuererklärung kannst du ganz bequem online einreichen. Dafür nutzt du das ELSTER-Portal des Finanzamts. Falls du nähere Erklärungen zu den einzelnen Feldern des Steuerformulars brauchst, kannst du eine kostenpflichtige Steuersoftware herunterladen, die dich Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung führt.
Alternativ kannst du Apps wie Taxfix oder Wundertax benutzen: Sie leiten dich im einfachen Frage-Antwort-Verfahren durch deine Steuererklärung und berechnen vorab unverbindlich, wie hoch deine Rückerstattung ausfallen wird. Die Kosten für eine /n professionelle /n Steuerberater /in kannst du dir in der Regel sparen, solange du noch studierst.
Um deine Steuererklärung erstellen zu können, musst du deine Steuerklasse angeben. Sie hat nichts mit deinem Status als Student /in zu tun, sondern ergibt sich aus deinem Familienstand:
Kinderlose Singles
Alleinerziehende
Verheiratet als Hauptverdiener /in
Verheiratet mit zwei gleichen Einkommen
Verheiratet mit fairem Ausgleich
Verheiratet als Geringverdiener /in
Womöglich fragst du dich jetzt, was bei dir als Student /in überhaupt als Einkommen zählt: Fällt darunter auch der Betrag, den dir deine Eltern jeden Monat überweisen? Oder das Geburtstagsgeld von Oma? Gute Nachrichten: Unterhaltszahlungen werden nicht als Einkommen gewertet, müssen also nicht versteuert werden. Allerdings können deine Eltern Steuern sparen, solange du noch studierst. Der sogenannte Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs für volljährige, auswärtig untergebrachte Kinder in Ausbildung, kurz Ausbildungsfreibetrag, beträgt 924 Euro pro Jahr.
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